Zweitwohnungsteuer-Rechner 2026: was deine Zweitwohnung kostet
Die Zweitwohnungsteuer legt jede Stadt selbst fest, und die Unterschiede sind riesig:
von wenigen Prozent bis über 30 Prozent der Jahreskaltmiete. Wähle deine Stadt, gib deine
Kaltmiete ein und du siehst sofort, was die Steuer nach der aktuellen Satzung im Jahr kostet.
Jeder Satz ist gegen die amtliche Quelle geprüft. Kostenlos und ohne Anmeldung.
Stand: Juli 2026, Steuersatz und Bemessungsgrundlage pro Stadt belegt
Wie die Zweitwohnungsteuer berechnet wird
Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer: Nicht der Bund und nicht
das Land, sondern deine Gemeinde entscheidet, ob sie sie erhebt und wie hoch sie ist. Wer mit
Nebenwohnsitz gemeldet ist, zahlt sie in vielen Städten zusätzlich zur Miete.
Fast alle Städte rechnen nach demselben Muster: ein Prozentsatz auf die Jahreskaltmiete.
Zweitwohnungsteuer im Jahr = Jahreskaltmiete × Steuersatz der Stadt · Jahreskaltmiete = Kaltmiete im Monat × 12
Der Satz reicht von rund 5 Prozent bis über 30 Prozent, und die
Bemessungsgrundlage unterscheidet sich: Manche Städte rechnen mit der
Nettokaltmiete, andere mit der Bruttokaltmiete oder der Jahresrohmiete. Genau hier liegen viele
Rechner daneben. Wir nennen für jede Stadt den Satz und die Bemessungsgrundlage und verlinken die
amtliche Quelle. Die Werte ändern sich meist zum 1. Januar, wenn Städte ihre Satzungen anpassen.
So unterschiedlich sind die Städte
Konstanz ist am teuersten: 35 % der Jahreskaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat macht das 2.520 Euro Zweitwohnungsteuer im Jahr.
So rechnet der Rechner: In München gilt 18 %. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 7.200 Euro im Jahr × 18 % = 1.296 Euro im Jahr.
Nicht überall fällt sie an: Düsseldorf erhebt zum Beispiel derzeit keine Zweitwohnungsteuer. 32 der 104 erfassten Städte verzichten aktuell darauf.
Den vollständigen Vergleich aller Städte mit Suche und Sortierung findest du in der
Zweitwohnungsteuer-Tabelle 2026.
Häufige Fragen zur Zweitwohnungsteuer
Was ist die Zweitwohnungsteuer und wer legt sie fest?
Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf das Innehaben einer Zweitwohnung. Jede Gemeinde entscheidet selbst, ob sie sie erhebt und wie hoch der Satz ist. In den erfassten Städten reicht er von 8 % (Kassel) bis 35 % (Konstanz) der Jahreskaltmiete, der Durchschnitt liegt bei 14,64 %.
Wie berechne ich die Zweitwohnungsteuer?
Fast alle Städte rechnen mit einem Prozentsatz auf die Jahreskaltmiete: Jahreskaltmiete = Kaltmiete im Monat × 12, Steuer = Jahreskaltmiete × Steuersatz der Stadt. Bei 600 Euro Kaltmiete und 12 Prozent Satz sind das 7.200 × 12 Prozent = 864 Euro im Jahr. Der Rechner nimmt den echten Satz deiner Stadt.
Wer muss Zweitwohnungsteuer zahlen?
Wer eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt und dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Es gibt Ausnahmen, etwa für aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen Verheirateter oder bei bestimmten Härtefällen. Details im Ratgeber Wer muss zahlen.
Zahlen Studenten Zweitwohnungsteuer?
Grundsätzlich ja, wenn die Studienwohnung als Nebenwohnsitz gilt. Wer den Hauptwohnsitz bei den Eltern behält (Kinderzimmer-Regel), meldet die Studienwohnung als Zweitwohnsitz und wird steuerpflichtig. Einige Städte befreien Geringverdiener oder haben eine Bagatellgrenze. Mehr im Ratgeber Studenten.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer von der Steuer absetzen?
Ja, wenn die Zweitwohnung beruflich veranlasst ist. Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung zählt die Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten und ist als Werbungskosten absetzbar, innerhalb der Grenze von 1.000 Euro im Monat für die Unterkunft. Mehr im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.
Woher stammen die Zahlen auf dieser Seite?
Jeder Satz und jede Bemessungsgrundlage ist einzeln gegen die amtliche Zweitwohnungsteuersatzung oder die offizielle Serviceseite der Stadt geprüft und mit Quelle und Stand versehen. Satzungen ändern sich meist zum 1. Januar, wir prüfen die Städte regelmäßig nach.